Das Sozialpraktikum ist verpflichtender Bestandteil des sozialwissenschaftlichen Zweiges und umfasst 15 Arbeitstage. Ziel ist die praxisnahe Auseinandersetzung mit sozialen Wirklichkeiten, mit Fragen nach sozialer Gerechtigkeit, Inklusion, nach sozialstaatlichen Möglichkeiten und Grenzen. Die Schülerinnen erweitern dadurch nicht nur ihren Erfahrungsschatz, sondern entwickeln ihre Persönlichkeiten und lernen Herausforderungen der Arbeits- und Berufswelt kennen. In der Regel eignen sich als Praktikumsstellen Kindergärten mit Inklusionsangeboten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Krankenhäuser, Seniorenheime, Einrichtungen für Menschen mit Handycaps und andere soziale Institutionen wie z.B. familienentlastende Dienste, Beratungsstellen in Sozial- und Jugendämtern, die Mitarbeit bei „Tafeln“ oder im Büro eines Betriebsrates oder in der Kanzlei eines Arbeitsrechtlers sind denkbar usw.